Die Gründung der Berufsfeuerwehr
Den Anlass für die Schaffung einer Berufsfeuerwehr in Hamburg hatte
zweifellos der große Brand im Jahre 1842 gegeben, durch den Hamburg so schwer
heimgesucht wurde. Bei dem großen Brand waren alle Mängel des damaligen
Feuerlöschwesens in Erscheinung getreten, und die verantwortlichen Stellen kamen
zu der Erkenntnis, dass ein zeitgemäßer Ausbau der Feuerlöschanstalten baldigst
vorgenommen werden muss. Dabei wurde vereinzelt auch schon die Ansicht
vertreten, dass die Unzulänglichkeit des
Feuerlöschwesens nur durch die Einrichtung einer ständigen Feuerwehr
behoben werden könne. Aber mit dem Vorhaben der Einführung einer derartigen
unbekannten und scheinbar unproduktiven Neueinrichtung konnte man sich damals
nicht befreunden, um so mehr, als die Kosten hierfür ungewöhnlich hoch
erschienen.

Spritze Nr. 9 am Schweinemarkt vor Gründung der Berufsfeuerwehr
Es wurde deshalb zunächst nur die Feuerwehr in der inneren Stadt und in St.
Georg neu organisiert, - und zwar mit der Einrichtung von Nachtwachen in den
Spritzenstationen.
Im Jahre 1862 fand eine Trennung des Feuerlöschwesens vom
Feuerversicherungswesen statt, weil bei dem zunehmenden Umfang der
Verwaltungsgeschäfte der an sich gänzlich verschiedene Interessen vertretenden
Betriebe ein weiteres Zusammenarbeiten sich nicht länger rechtfertigen ließ.
Damit wurde das Feuerlöschwesen selbständig.
Mit Erlass des Gesetzes wegen des Feuerlöschwesen vom 2. März 1868 wurde das
Feuerlöschwesen ein staatlicher Verwaltungszweig mit der Bezeichnung "Deputation
für das Feuerlöschwesen". Dieser Behörde wurden durch das Gesetz weitgehende
Befugnisse übertragen, und zwar für den ersten Löschdistrikt (das Stadtgebiet)
die Fürsorge für das Feuerverhütungs- und Feuerlöschwesen im weitesten Umfang
und für den zweiten Löschdistrikt (das Landgebiet) die
Oberaufsicht über das Feuerlöschwesen.
In ihrer ersten Sitzung im Mai 1868 wurde von der Deputation für das
Feuerlöschwesen erneut auf die Notwendigkeit einer Reorganisation des Hamburger
Feuerlöschwesens und der Schaffung einer ständigen Feuerwehr hingewiesen und ein
Ausschuss mit der Ausarbeitung eines Reorganisationsplanes beauftragt. Die
Verhandlungen hierüber zogen sich aber bis zum Jahre 1870 hin, und nach deren
Abschluss beschloss die Deputation für das Feuerlöschwesen die Einführung einer
Berufsfeuerwehr unter Beibehaltung der bisherigen so genannten "temporären“
Feuerwehr in verringerter Stärke. Senat und Bürgerschaft stimmten diesem
Beschluss zu und bewilligten die erforderlichen Mittel.

Innenhof der Hauptfeuerwache 1 am Schweinemarkt mit Berufsfeuerwehr
12.November 1872
Für die Berufsfeuerwehr waren zunächst 3 Feuerwachen mit zusammen 6
Oberfeuerwehrmännern, 6 Maschinisten und 36 Feuerwehrmännern vorgesehen. Nach
dem Ableben des derzeitigen Leiters der Feuerwehr, Oberspritzenmeister
Repsold, im Jahre 1871, wurde an dessen Stelle Branddirektor Kipping aus Danzig
gewählt. Mit den Einrichtungen und Aufgaben einer Berufsfeuer sehr wohl
vertraut, begann Branddirektor Kipping im März 1872 mit einigen aus Danzig
mitgebrachten Oberfeuerwehrmännern, die Hamburger Berufsfeuerwehr einzurichten
und einzuüben. Es entstand unter seiner sachverständigen und tatkräftigen
Leitung die Berufsfeuerwehr.
Am 12. November 1872 um 12 Uhr mittags nimmt die Berufsfeuerwehr die

Hauptfeuerwache
1 am Schweinemarkt (Nähe Spitalerstraße), die

Feuerwache 2 in den
provisorischen Anbauten der Catharinenkirche, und die

Feuerwache 3 in der
Davidstraße ihren Dienst auf.
Die in drei Kompanien (Dienstgruppen) eingeteilten
Feuerwehrmänner haben 48 Stunden Dienst und anschließend 24 Stunden Freizeit (in
der aber noch Theatersicherheitsdienst geleistet werden muss). Ausgerüstet
war jede Wache mit pferdebespannten Alarmfahrzeugen, Mannschaftswagen,
Handdruckspritze mit Schlauchkarre, Wasserwagen und Dampfspritze.
Dem, für das Jahr 1872, heraus gegebenen
Jahresbericht von Branddirektor Kipping,
ist zu entnehmen, dass im Laufe des Jahres die Berufsfeuerwehr weiter ausgebaut wurde.
Festschrift 50 Jahre Feuerwehr Hamburg



