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Spritzenleute auf Schutzenspritze No. 7 um 1760

Wittkittel um 1728

Auf einer Darstellung aus dem Jahre 1761, welche eine für die an Wasserwegen reiche Stadt ausgezeichnet geeignete Schiffsspritze zeigt, ist die Bekleidung der Besatzung gut zu erkennen. Der Segeltuchkittel nach barocker Mode hat Brandenburgische Aufschläge, keinen Kragen, zwölf Knöpfe mit nach Geschmack der Zeit durch Umsteppung hervorgehobenen Knopflöchern und hinten gerade Faltenleisten mit zwei Taillenknöpfen. Der Schulterriemen scheint einheitlich getragen worden zu sein und diente zum Befestigen eines Löscheimers aus Leder, Segeltuch oder Flechtwerk, innen mit Pech abgedichtet. Die hochgeklappte Vorderkrempe der Filzhüte ist vergrößert und trägt beim Kommandanten das Hamburger Wappen, wohl aus Messing; bei den Leuten ist eine Flamme aufgemalt. Es kann sein, dass wie beim Militär zur Versteifung des Hutes als Schutz im Einsatz ein Metallkorb übergestülpt werden konnte.


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Commandeur und Spritzenmann um 1804

Wittkittel um 1800

Die linke Darstellung aus dem Jahre 1804 lässt im Detail einige unwesentliche Änderungen erkennen. Der eine Spritzenmann (Commandeur = Oberfeuerwehrmann) trägt einen roten Kittel, einen weißen Strohhut mit spitz zulaufender Vorderkrempe sowie einen Schulterriemen mit Löscheimer. Der kurze rote Holzstab ist am breiten Ende mit dem Hamburger Wappen verziert und diente als Zeichen der Autorität (welche manch herum stehender Gaffer wohl auch zu spüren bekommen hatte). Der andere Spritzenmann trägt einen weißen Kittel mit sieben Knöpfen. Die Aufschläge sind abgeschafft worden. Die Nummer am roten Hut ist die der jeweiligen Spritze, welcher er zugeteilt war. Die Spritzenleute hatten im Allgemeinen halbhohe Fischerstiefel, oben umgekrempelt. Die Rohrführer trugen gegen die Nässe noch einen festen Anzug aus Segeltuch.

Der lange Stab diente einem besonderen Zweck. Von zwei Mann über die Schultern getragen, konnten an ihm Löscheimer, Schläuche oder andere Dinge befördert werden.


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Brandwächter der Artiglerie des Bürgermilitairs um 1806

Brandwächter bis 1817

Der schlichte Kittel der Brandwächter der „Artiglerie" des "Bürger-Militairs“ hatte fünf Knöpfe und einen niedrigen Bundkragen. Am Handgelenk wurde er mit einem Knopf abgedichtet. Die Schürzen waren für die Hafenstadt typisch. Bei den Eimern handelte es sich vermutlich um geflochtene Körbe aus Naturfasern. Sie dürften recht hilfreich beim sofortigen Löschen kleiner Anfangsbrände gewesen sein.

Die Stäbe konnten zum Herabstochern von Glutherden sowie zum Aufbrechen geringerer Eisstärken im Winter benutzt werden. Der lange Stab diente einem besonderen Zweck. Von zwei Mann über die Schultern getragen, konnten an ihm Löscheimer, Schläuche oder andere Dinge befördert werden.

Die weiß bemalten Filzhüte hatten eine rote Kennung. Der eine Brandwächter im Bild trägt die Buchstaben "ATLR“, was „Artiglerie“ bedeutete. Die Artiglerie des Bürgermilitairs stellte die Brandwächter. Bis 1817 oblag ihnen auch die technische Betreuung der Feuerspritzen und Wasserwagen.

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Temporaire Löschcorps No. 23, Winterhude, um 1865

Feuerschutz-Uniform um 1820

Ab 1820 wurde der Filzhut nach und nach durch Lederhelme ersetzt, welche aus den Abfällen der Lederschläuche hergestellt wurden, ersetzt.

Die weiße Schutzkleidung war nicht besonders zweckmäßig, im Brandeinsatz verschmutzte sie sehr schnell und es war aufwändig sie wieder zu säubern.

Um 1820 wurde dann auch schon statt der weißen Leinenkittel dunkle Leinenkittel oder dunkelblaue Uniformen getragen.


Generalordnung von 1849

Auszug aus der "Generalordnung für das Hamburger Löschwesen von 1849"

§. 9.

Sämmtliche Angestellte sind ihrem Range entsprechend uniformiert oder mit Abzeichen versehen und bestimmen specielle Instructionen - soweit dies überhaupt möglich - die Dienstleistungen der verschiedenen Rangclassen, ihre Befugnisse und Pflichten.

§. 10.

Die den Angestellten gelieferten Uniformstücke, Abzeichen, Geräthschaften, u.s.w. sind stets in reinlichem und gutem Zustande zu halten und etwa nöthig werdende Erneuerungen und Ausbesserungen in der, in den Special-Instructionen vorgeschriebenen Modalität zu beschaffen. Beim Austritt aus dem Dienst sind die erwähnten Gegenstände dem zunächst Vorgesetzten, der Dienst-Eid und die Instruction aber dem betreffenden Sprützenmeister einzuliefern, welcher selbige dem Central-Bureau zustellen wird.

§. 11.

Es darf keinem Anderen, sei derselbe ein Angestellter oder nicht, die Uniform oder das Abzeichen zur Benutzung übergeben werden. Jede Contravention soll strenge Ahndung nach sich ziehen.




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